5 Sterne parken
Ihr preiswerter, privater Parkplatz - ganz nah dran!

Parken am Flughafen Berlin-Schönefeld

 

„BBI Airport parken“
Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1. Kurzbeschreibung
Der gebührenpflichtige Parkplatz ist 24 h geöffnet ohne Bedienpersonal. Nachts ist der Parkplatz gut beleuchtet. Zusätzlich ist der Parkplatz videoüberwacht.

Bei Problemen und Fragen kann die „i“ –Taste (für Information) auf der Ein- und Ausfahrtssäule betätigt werden. Sprechzeit 2 Minuten. Sollte ein längeres Gespräch nötig sein, können wir Sie auf diese Säule zurückrufen.

Die Abrechnung erfolgt bei der Ausfahrt am Kassenautomaten in Bar, Kreditkarte oder EC-Karte. Ca. 150 Stellplätze sind zurzeit vorhanden. Mit dem Befahren des Parkplatzes erklärt sich der Kunde mit den nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen einverstanden.

 

2. Ein- und Ausfahrt des Parkplatzes / Bezahlvorgang
Bei der Einfahrt bitte die grüne Taste betätigen und das Parkticket entnehmen. Das Ticket besteht aus Thermopapier, deshalb bitte vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung geschützt lagern.

Die Ausfahrt und der Kassenautomat sind ausgeschildert und befinden sich auf dem Gelände zur linken Seite des Bürocontainers.
An der Ausfahrtschranke ist eine Haltefläche für den Bezahlvorgang.

Am Kassenautomat das Parkticket in das gekennzeichnete, grün beleuchtete Fach stecken und der Menüführung folgen.
Mit der Sprachwahltaste (2.von rechts) kann die Menüführung auch in Englisch und Polnisch gewählt werden. Die Standardsprache ist

deutsch. Es kann mit €-Münzen sowie mit 5 €, 10 € und 20 € Geldscheinen bezahlt werden. Die Wechselgeldausgabe erfolgt in
€-Münzen.

Zur Bezahlung mit der EC- oder Kreditkarte die entsprechende Taste am Display (2. von links - erscheint erst nach Ticketeingabe) betätigen und der Menüführung folgen. Die Bezahlung erfolgt mit PIN-Abfrage.

Nach der Bezahlung erfolgt im Display die Abfrage, ob eine Quittung gewünscht ist.

Das bezahlte Parkticket entnehmen und an die weiße Ausfahrtsäule heranfahren. Erst wenn das Fahrzeug dicht genug an der Säule steht kann das bezahlte Parkticket (nicht die Quittung!) in die Säule gesteckt werden (Anzeige „Ticket eingeben“ erscheint).
Schranke öffnet - Ausfahren - Bis zum nächsten Mal!

 

3. Verlust des Parktickets

Falls das Ticket verloren oder beschädigt ist, bitte wie folgt vorgehen:
Betätigen Sie die 2.Taste von links am Display. Dort erhalten Sie ein Ticket für die Ausfahrt. Dieses kostet zunächst 130,00 €. Unbedingt eine Quittung ausdrucken!
Bei Nachweis des Einfahrtzeitpunktes (z.B. Flugticket) und Ausfahrtzeitpunktes (Quittung des Parkautomaten) sowie Zusendung der Quittung für die Parkgebühren erstatten wir Ihnen die Kosten (130,00 € abzüglich Ihrer Parkgebühren und 10,00 € Bearbeitungsgebühren). Teilen Sie uns hierzu bitte Ihr KFZ-Kennzeichen mit, da wir die Daten mit unseren Video-Aufzeichnungen zur Überprüfung  abgleichen.

Ohne die Original Quittung kann aus steuerlichen Gründen nur die 130,00 abzüglich der Mehrwertsteuer (derzeit 19%) ausbezahlt werden.

 

Für die Erstattung der Parkgebühren benötigen wir:

• Quittung für das Ersatzticket im Original (Kopie oder Kontoauszug nicht ausreichend)

• Flugticket, Buchungsbestätigung Flug oder Parkplatz oder ähnlichen Nachweis für den Zeitpunkt der Einfahrt

• Ihre Anschrift, Telefonnummer für Rückfragen, email-Adresse, Kontoverbindung (Kontoinhaber, Kontonummer, Bankleitzahl, Name Kreditinstitut, gegebenenfalls BIC und IBAN des Kreditinstitutes)

 

Gebühren für Kostenpflichtige Auslandsüberweisung sowie Rückbuchungen bei falschen Angaben werden in Rechnung gestellt.

Die Rechnung für die Gutschrift wird vorrangig per eMail zugesandt.

 

4. Stellplätze
Das Parken ist nur auf der gekennzeichneten befestigten Parkfläche sowie auf der teilbefestigten Fläche links der Einfahrt gestattet.

Das Parken im Tankstellenbereich ist nicht gestattet. Unberechtigt abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig umgesetzt.


5. Haftung als Betreiber der Parkplätze "BBI Airport parken"
5.1. Haftung für Fahrzeugschäden:
Das Abstellen des Fahrzeuges auf einem der von "BBI Airport parken" bereitgestellten Parkplätze erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden. "BBI Airport parken"übernimmt keinerlei Haftung für den gleichwohl unwahrscheinlichen Fall, dass an einem abgestellten PKW während der Parkdauer eventuell ein Schaden auftritt. "BBI Airport parken"haftet zudem nicht für Brandschäden oder Diebstahl des Fahrzeuges während der vereinbarten Parkdauer. In keinem Fall haftet "BBI Airport parken" für vom Fahrer bzw. Kunden auf dem Parkplatzgelände verursachte Unfälle mit Sach- und /oder Personenschäden.

5.2. Bei Schäden durch Immissionen ist "BBI Airport parken" vom Schadenersatz ebenso frei wie bei höherer Gewalt sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturkräfte.

5.3. Der Kunde haftet für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden an Rechtsgütern von "BBI Airport parken" oder Dritter auf dem Betriebsgelände von "BBI Airport parken", sowie für Schäden, die durch von ihm auf das Betriebsgelände von "BBI Airport parken" verbrachte Personen oder Sachen verursacht wurden.

5.4. Unabhängig vom Verschulden haftet der Kunde für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf dem Betriebsgelände von "BBI Airport parken" verbrachte Fahrzeug verursacht werden (z. B. ölverlust, Explosion). Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht in dem Zustandbericht über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder bislang unbekannt waren. Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall im Voraus an "BBI Airport parken"ab, soweit "BBI Airport parken" aus einem solchen Schadenereignis ihrerseits in Anspruch genommen wird.

5.5 Im übrigen haftet "BBI Airport parken" auf Schadensersatz unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens "BBI Airport parken". Für einfache Fahrlässigkeit haftet "BBI Airport parken" nur und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet "BBI Airport parken" nur, wenn "BBI Airport parken" das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht. Die vorstehenden Haftungs-beschränkungen bzw. –ausschlüsse gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Soweit die Haftung von "BBI Airport parken" ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen "BBI Airport parken". Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche, für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in zwei Jahren.
"BBI Airport parken"kann das Abstellen des Fahrzeuges auf dem Betriebsgelände verweigern, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass durch das Befahren des Geländes oder das Abstellen auf dem Gelände Gefahren für die Betriebssicherheit von "BBI Airport parken"entstehen können.

 

6. Verhalten auf dem Betriebsgelände von „BBI Airport parken“
6.1. Auf dem Betriebsgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Kunde hat die durch die Verkehrsführung vorgegebenen Regelungen zu beachten. Jeder Kunde und die von ihm Beauftragten haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind. Den Anweisungen von „BBI Airport parken“, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.

6.2. Der Einstellplatz gilt als ordnungsgemäß übergeben, wenn etwaige Beanstandungen nicht unverzüglich „BBI Airport parken“ zur Kenntnis gebracht werden. Der Kunde hat sein Fahrzeug in der vorgesehenen Markierung zu parken und zwar in der Weise, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Einstellplätzen möglich ist. Soweit dem Kunden ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen ist, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem vorgegebenen Einstellplatz zu parken. Verstößt der Kunde gegen die Bestimmung, sein Fahrzeug auf dem zugewiesenen Einstellplatz zu parken, so ist „BBI Airport parken“ berechtigt, das falsch geparkte Fahrzeug durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Kunden zum zugewiesenen Einstellplatz zu verbringen bzw. nötigenfalls kostenpflichtig abschleppen zu lassen, insbesondere bei behinderndem Abstellen des Fahrzeuges.

6.3. Das Betriebsgelände und seine Einrichtungen sind pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Im Falle der Beschädigung werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt.

6.4. Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände Reparaturen vorzunehmen (Ausnahme: durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder öle abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu entsorgen. Verunreinigungen, die der Kunde zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäß durch diesen zu beseitigen. Anderenfalls ist „BBI Airport parken“ berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.

6.5. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und -abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Transport zum Flughafen ist nicht gestattet. Auch hierbei ist den Anweisungen von „BBI Airport parken“, ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.

6.6. Mit dem Befahren des Betriebsgeländes versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschrieben Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Auf Verlangen sind „BBI Airport parken“, ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. In geeigneten Fällen kann auch der Nachweis ausreichenden Versicherungsschutzes verlangt werden. Können die vorbezeichneten Dokumente nicht vorgelegt werden, ist „BBI Airport parken“ berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz.

 

7. Datenschutz
7.1. Die „BBI Airport parken“ zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

7.2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von „BBI Airport parken“ im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht. Soweit dies zur Abwicklung von geschlossenen Verträgen erforderlich ist, dürfen die bei der Registrierung erhobenen Teilnehmerdaten, wie zum Beispiel Name, Adresse, Telefonnummer und Zahlungsinformationen, an die jeweiligen Leistungsträger und Dritte weitergeleitet werden.

7.3. Um das Online-Angebot für den Kunden fortwährend zu optimieren, erhebt und verarbeitet „BBI Airport parken“ allgemeine Informationen zur Nutzung der Web-Seiten. Dazu gehören u.a. die Besuchshäufigkeit und Verweildauer auf den einzelnen Seiten der „BBI Airport parken“ Website.

7.4. Folgende Kundendaten werden von „BBI Airport parken“ bei Buchungen erhoben und gespeichert:
- EC- / Kreditartendaten, die zur einwandfreien Identifikation erforderlich sind (Kontonummer, Bankleitzahl)
- Informationen bezüglich der gebuchten Leistung (Leistungsdatum, Preis der Leistungen, Buchungsdatum der Leistungen)

 

8. Unberechtigte Ein- und Ausfahrten
Unberechtigte Ein- und Ausfahrten sind alle Fahrten auf dem Gelände der Firma „BBI Airport parken“ welche ohne unsere Zustimmung (Gründe für die Verweigerung der Zustimmung siehe nachfolgend) erfolgen.
Im Interesse unserer ehrlichen Kunden werden alle Verstöße gegen unsere AGB´s sowie Gebührenordnung zivilrechtlich geahndet.
Das Abstellen des Fahrzeuges ist gebührenpflichtig. Mit dem Befahren des Geländes werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Die Ein- und Ausfahrt erfolgt einzeln.
Ein Verstoß liegt z.B. vor, wenn die Ein- und / oder Ausfahrt ohne gültiges Parkticket, ohne Sonderkarte der Firma "BBI Airport parken" bzw. ohne Aufforderung durch das Bedienpersonal von "BBI Airport parken".
Verstöße gegen die Gebührenordnung werden mit einer Pauschale von 100,00 € an Bearbeitungsgebühren (Auswertung Videoaufnahmen, Fahrerermittlung usw.) geahndet.
Weiterhin werden entstehende Kosten, die durch Anwaltsgebühren und Inkassofirmen usw. auflaufen, geltend gemacht.

Ist keine Bezahlung aufgrund technischer Probleme möglich, ist der Kunde verpflichtet, unaufgefordert mit „BBI Airport parken“ Kontakt aufzunehmen um die entstandenen Gebühren zu begleichen.

Die Kontaktaufnahme kann innerhalb einer Woche nach Ausfahrt über E-Mail, Post oder telefonisch erfolgen.
Erfolgt keine Kontaktaufnahme, gehen wir von betrügerischem Verhalten aus und leiten die entsprechenden Schritte ein.

Rückbuchungen der Parkgebühren ohne unser Einverständnis zählen zu den unberechtigten Ein-und Ausfahrten.

Eine Strafanzeige nach §265a StGB „Erschleichung einer Dienstleistung“ erfolgt im Falle des Nichtbezahlens des geforderten Betrages. Weiterhin wird die künftige Zufahrt auf das Gelände von „BBI Airport parken“ verweigert.

 

9. Zusätzliche Informationen
9.1. Alle Texte und Bilder und weitere hier veröffentlichte Informationen sind seitens der „BBI Airport parken“ rechtlich geschützt. Das Kopieren, Reproduzieren oder sonstige Nutzen des Ganzen oder von Teilen ist ohne die schriftliche Genehmigung von „BBI Airport parken“ ausgeschlossen, dies gilt auch für das „BBI Airport parken“ Logo.

9.2. „BBI Airport parken“ ist ständig bemüht, im Rahmen des Zumutbaren in allen Publikationen und auf der Website richtige und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen. „BBI Airport parken“ übernimmt jedoch keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Publikationen und auf dieser Website bereitgestellten Informationen. Dies gilt auch für alle Verbindungen ("Links"), auf die diese Website direkt oder indirekt verweist. „BBI Airport parken“ ist für den Inhalt einer Seite, die mit einem solchen Link erreicht wird, nicht verantwortlich. Des Weiteren behält sich „BBI Airport parken“ das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.

9.3. Erfüllungsort ist für alle Beteiligten der Ort des Parkplatzes. Es gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand für Verfahren zwischen „BBI Airport parken“ und dem Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der „BBI Airport parken“ maßgebend.

9.4. „BBI Airport parken“ empfiehlt für abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden die Schriftform. Es wurden keine Nebenabreden getroffen.

9.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

10. Ansprechpartner /Kontakt


Ansprechpartner der Firma BBI Airport parken
ist der Inhaber Herr Sven Niedergesäß
Mittelstr. 10 in 12529 Schönefeld
Email: info@bbi-airport-parken.de


Steuernummer: DE 222635256

 


 

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